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Vereinsvorstand
1. Vorsitzende:
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Schatzmeisterin:
Anschrift
Bankverbindung
Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
Für Beträge unter 200,- Euro gilt Ihr Einzahlungsbeleg in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug oder dem Bareinzahlungsbeleg der Bank mit dem Aufdruck "Zahlung erfolgt" als Spendenbestätigung, die Sie beim Finanzamt vorlegen können.
Spendenbescheinigungen stellen wir ab 200,- Euro aus, auf Wunsch gern auch für Beträge unter 200,- Euro.